Staatliche geförderte Unternehmensentwicklung 

Die sich stetig wandelnden Arbeitsbedingungen stellen kleine und mittelständische Unternehmen vor neue Herausforderungen. Dabei müssen Unternehmer auf der einen Seite den wirtschaftlichen Erfolg und die Erhaltung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit meistern, dürfen auf der anderen Seite die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter nicht außer Acht lassen. Eine Unternehmensberatung kann hier sinnvoll unterstützen.

Zur Umsetzung meiner Beratungsleistungen in Ihrem Unternehmen besteht die Möglichkeit unterschiedliche staatliche Fördermittel zu nutzen. Insbesondere greife ich hier auf zwei Förderinstrumente zurück, die Potentialberatung NRW und die Förderung unternehmerischen Know-hows.

Sprechen Sie mich bitte persönlich an, um zu prüfen welches Fördermittel für Sie in Frage kommt.

Potentialberatung

Bei der Potentialberatung handelt es sich um ein Förderangebot der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen. Mithilfe der Potentialberatung wird die Unternehmensberatung bezuschusst, die von einem privaten Beratungsunternehmen für das jeweilige Unternehmen erbracht wird. Das Förderinstrument richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Arbeitsstätten in NRW mit mindestens zehn Beschäftigten. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können ebenfalls auf die Potentialberatung zurückgreifen. Gefördert werden 50 Prozent der notwenigen Ausgaben für ein bis zehn Beratungstage, jedoch höchstens 500 Euro pro Beratungstag.

Folgende Themen können bei der Potentialberatung berücksichtigt werden:

  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Kompetenzentwicklung/Qualifizierungsberatung
  • Demografischer Wandel
  • Gesundheit

Weitere Informationen zur Potentialberatung finden Sie im Internet unter https://www.gib.nrw.de/ oder https://www.mags.nrw/potentialberatung.

Natürlich können Sie mich auch gerne persönlich ansprechen. Ich berate Sie gerne!

Förderung unternehmerischen Know-hows

Bei der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ handelt es sich um ein Förderangebot für konzeptionelle Beratungsleistungen. Eine Beratung ist konzeptionell, wenn sie dem Unternehmer eine Entscheidungshilfe darbietet (Hilfe zur Selbsthilfe). Das ist der Fall, wenn der Berater im Rahmen eines Beratungsauftrags eine umfassende Analyse durchführt. Dabei stellt er die Schwachstellen des Unternehmens sowie deren Ursachen fest, macht darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge und gibt dem Unternehmen abschließend eine präzise Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Gefördert werden folgende Beratungsschwerpunkte:

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen, die dazu dienen strukturellen Ungleichheiten entgegen zu treten. (Bsp. Beratungen von Unternehmen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung / zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.)

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Internet unter: https://www.bafa.de/

Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie können mich gerne ansprechen!

Aktuelles zur „Förderung unternehmerischen Know-hows

Die aktuelle Corona-Krise hat nicht nur unser aller Leben von heute auf morgen drastisch verändert, sie stellt auch eine Bedrohung für die Existenzen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) dar. Um diesen KMU eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in unerwarteten betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater gewährleisten zu können, wird die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015 (BAnz AT 31.12.2015 B4) in der geänderten Fassung vom 25. März 2019 (BAnz AT 01.04.2019 B2) um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene KMU – zunächst bis 31. Dezember 2020 – im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt.

Nähere Informationen finden Sie hier: 100%-Förderung unternehmerischen Know-hows.